Rechtsprechung
AG Dortmund, 15.07.2010 - 405 C 8675/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,34171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei einem Pachtvertrag über einen Stellplatz stellt der Zahlungsverzug des Pächters in erheblichem Umfang einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar; Zahlungsverzug des Pächters als außerordentlicher Kündigungsgrund bei einem Pachtvertrag über einen Stellplatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 543; BGB § 594e
Bei einem Pachtvertrag über einen Stellplatz stellt der Zahlungsverzug des Pächters in erheblichem Umfang einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar; Zahlungsverzug des Pächters als außerordentlicher Kündigungsgrund bei einem Pachtvertrag über einen Stellplatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 15.07.2010 - 405 C 8675/09
- LG Dortmund, 20.10.2010 - 1 S 189/10
- BGH, 15.06.2011 - XII ZB 572/10
Wird zitiert von ...
- LG Dortmund, 20.10.2010 - 1 S 189/10
Berufung ist mangels Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig zu …
Die Berufung des Beklagten gegen das am 15.07.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund (405 C 8675/09).